Die augustus gesellschaft e.V.

werden sie mitglied und unterstützen sie uns im kampf zum erhalt des römerlagers!


Von der Augustus Gesellschaft e.V. gesponserte Infotafeln in Form von römischen Militärstandarten, rekonstruierter römischer Wall und Grabhügel im Infopoint Römerlager Wilkenburg.

Veranstaltungen der AVG


Juni 2023: AVG-Mitglieder repräsentieren das Römerlager WiIlkenburg beim Hemminger Stadtfest


aktuelle Veranstaltungstermine finden Sie auf der Home-seite oder unter "Aktuelles/Führungen"

Aktuelle Veranstaltungen --> hier klicken.


Die Augustus Gesellschaft e.V., kurz "AVG", ein anerkannter gemeinnütziger Verein und wurde am 1.3.2018 gegründet. Zu den Gründungsmitgliedern gehören Vertreter archäologisch und historisch ausgerichteter Vereine aus Hannover, Hemmingen, Gehrden, Laatzen. u.a.  Diese Streuung der Vertreter der Gründungsmitglieder soll den Schwerpunkt der Aktivitätsgebiete der Gesellschaft  abbilden,  wo römische Spuren erforscht werden. In der ersten Sitzung vom 3.3.18 wurde das erste, 2022 das aktuelle Präsidium gewählt.


Ziele

·      Erhaltung des Römerlagers Wilkenburg bei Hannover

·      Erforschung der römischen Geschichte der Region

·      Veranstaltungen zu Römern und Germanen in der Region

·      Förderung von Informationstafeln, -materialien und -orten, Ausstellungen und Publikationen


Angebot für Mitglieder

·      Exklusive historisch-archäologische Führungen durch Fachleute im Römerlager und an relevanten Stellen der Region

·      Exkursionen zu Denkmalen im In- und Ausland (Hannover bis Rom)

·      Informationen zu aktuellen Grabungen, Publikationen und Erkenntnissen

·      Praktische Kurse und (altersfreundliche) Betätigung im Römerlager bzw. dortigem Informationszentrum, z.B.  römisches Handwerk, römische Malerei

·      Bestimmungskurse für Fundobjekte


Mitgliedschaft

·      Mitgliedsbeitrag halbjährlich 25 €, jederzeit formlos kündbar.

Hiermit beantrage ich die Mitgliedschaft in der Augustus-Gesellschaft

Vorname und Name: _______________________________________________

Email ____________________________________________________________

Adresse__________________________________________________________

                                    Ich stimme zu, über Veranstaltungen und Aktivitäten per Email oder Post informiert zu werden.

Interessenschwerpunkte, welche bei Veranstaltungen berücksichtigt werden können__________________________________________________________

 Von der Satzung habe ich Kenntnis genommen.

 

Ort, Datum_________________________Unterschrift_____________________

Ausfüllen und per Email oder postalisch an: 

 

Email: roemer-ag-leine@web.de                     www.roemerlager-wilkenburg.org

 

Augustus Gesellschaft

Postfach 91 04 16
30424 Hannover
IBAN: DE63 8306 5408 0005 2940 45, Deutsche Skatbank, Schmölln
BIC: GENO DEF1 SLR

Der Verein ist unter VR203197 ins Vereinsregister beim Amtsgericht Hannover eingetragen. Die Anerkennung als "gemeinnützig" ist erfolgt. Die Satzung finden Sie folgend:

Satzung

Satzung der Augustus Gesellschaft e.V.

Fassung vom 04.06.22

 

§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr

 

1. Die „Augustus Gesellschaft e.V." (Abkürzung „AVG") hat ihren Sitz in Hannover.

 

2. Sie ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Hannover unter VR 203197 eingetragen.

 

3. Das Geschäftsjahr läuft vom 1. Januar bis 31. Dezember.

 

4. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke i.S.d. Abschnitts

„Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.

 

§ 2 Zweck und Aufgaben

 

1. Zweck des Vereins ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung, des Denkmalschutzes

und der Denkmalpflege sowie der Bildung.

 

2. Der Satzungszweck "Förderung der Wissenschaft" wird zusätzlich verwirklicht durch die

Beschaffung von Mitteln für die Förderung dieser Zwecke durch eine andere steuerbegünstigte

Körperschaft oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.

 

3. Die Augustus Gesellschaft erstrebt den Zusammenschluss von historisch Interessierten und

Fachleuten sowie darüber hinaus die Heranführung von Jugendlichen an die lokale und

überregionale Geschichte, besonders mit römischem Hintergrund. Die Erhaltung und

Erforschung des Römerlagers Wilkenburg bei Hannover bildet einen wichtigen Schwerpunkt.

Ebenso sollen andere römische und ergänzend germanische Spuren in der Region gepflegt,

erforscht und der Öffentlichkeit durch Publikationen, Informationstafeln und Veranstaltungen

zugänglich gemacht werden. Die Augustus Gesellschaft betreibt die Vertiefung von Wissen

sowie die Erforschung der geschichtlichen sowie historisch-archäologischen und kulturellen

Zusammenhänge der Römerzeit bis in die Gegenwart.

 

4. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch:

 

a) Zusammenkünfte mit Vorträgen und ähnliche Veranstaltungen,

b) Förderung wissenschaftlicher Arbeiten,

c) Förderung von Publikationen, Informationstafeln, Ausstellungen und Erschließung

sowie Pflege von Denkmälern,

d) Zusammenarbeit mit Museen, Ämtern und (wissenschaftlichen) Vereinen und

Gesellschaften sowie Schulen und Einrichtungen der Erwachsenen- und

außerschulischen Jugendbildung.

 

5. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

 

6. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die

Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

 

7. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch

unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

 

8. Ehrenamtlich tätige Personen haben nur Anspruch auf Ersatz nachgewiesener Auslagen.

 

§ 3 Mitgliedschaft

 

1. Die Gesellschaft hat

a. ordentliche Mitglieder,

b. Ehrenmitglieder,

c. fördernde Mitglieder.

 

2. Ordentliche Mitglieder können alle Personen werden, die die in § 2 genannten Zwecke und

Aufgaben unterstützen wollen.

 

3. Die Ehrenmitgliedschaft wird auf Beschluss des Vorstandes verliehen.

 

4. Fördernde Mitglieder können natürliche und juristische Personen werden, die die Ziele der

Gesellschaft anerkennen und ihre Aufgaben unterstützen.

 

5. Die Mitgliedschaft wird auf schriftlichen Antrag erworben. Die Mitglieder sind verpflichtet, den

Verein über Änderungen ihrer Erreichbarkeit (postalische Adresse, elektronische

Erreichbarkeit) binnen zwei Wochen zu informieren.

 

6. Die Mitgliedschaft endet ab Bekanntgabe sofort:

a. durch Tod bei natürlichen Personen,

b. durch Auflösung bei juristischen Personen,

c. durch formlose Kündigung,

d. durch Ausschluss; ein Mitglied, das seine Pflichten gegenüber der Gesellschaft nicht

erfüllt oder den Zielen der Gesellschaft gemäß § 2 dieser Satzung schadet oder durch

die Gesinnung dem Ansehen der Gesellschaft schadet, kann auf Beschluss des

Vorstandes mit einfacher Mehrheit ausgeschlossen werden. Einer schriftlichen

Begründung bedarf es nicht.

 

§ 4 Organe

 

Die Organe der Gesellschaft sind:

 

a) Mitgliederversammlung,

 

b) Vorstand.

 

§ 5 Mitgliederversammlung

 

1. In der Mitgliederversammlung haben alle Mitglieder gern. § 3 Abs. 1 Sitz und Stimme. Die

gängige Abstimmungsform ist Handheben oder Zuruf.

Stimmberechtigt bei der Mitgliederversammlung sind Mitglieder ab dem vollendeten 16.

Lebensjahr.

 

2. Die Mitgliederversammlung ist einmal in 2 Jahren einzuberufen.

 

3. Anstelle einer Mitgliederversammlung nach Abs. 1 kann zu einer virtuellen

Mitgliederversammlung einberufen werden. Die virtuelle Mitgliederversammlung ist

gegenüber der präsenten Mitgliederversammlung nach Abs. 1 nachrangig. Der Vorstand

entscheidet hierüber nach seinem Ermessen und teilt dies den Mitgliedern in der Einladung

mit. Virtuelle Mitgliederversammlungen finden in einem nur für Mitglieder zugänglichen

Chatroom oder einer Telefonkonferenz statt. Die Mitglieder erhalten hierfür ein Passwort. Die

in einer virtuellen Mitgliederversammlung gefassten Beschlüsse erlangen erst nach einer

schriftlich eingegangenen und mit Datum und Unterschrift versehenen Bestätigung seitens der

Mitglieder Gültigkeit. Die sonstigen Bedingungen der virtuellen Mitgliederversammlung

richten sich nach den allgemeinen Bestimmungen über die Mitgliederversammlung. Eine

virtuelle Mitgliederversammlung über die Auflösung des Vereins ist unzulässig.

 

4. Die Leitung der Mitgliederversammlung obliegt der präsidierenden Person der Gesellschaft

oder seiner Vertretung Die Leitung stellt die Beschlussfähigkeit fest. Beschlussfähigkeit ist

gegeben, wenn mindestens zwei Vorstandsmitglieder und ein Mitglied anwesend sind.

 

5. Der Mitgliederversammlung obliegt:

a. Wahl des Vorstandes,

b. Wahl der kassenprüfenden Person,

c. Entgegennahme des Zweijahresberichtes und der Zweijahresabrechnung (steuerliche

Abschlüsse werden jährlich erstellt),

d. Erteilung der Entlastung des Vorstandes,

e. Festsetzung des Mitgliedsbeitrages,

f. Beschlussfassung über Satzungsänderungen,

g. Beschlussfassung über die Auflösung der Gesellschaft.

 

6. Bei Beschlussfassung entscheidet die einfache Stimmmehrheit der anwesenden Mitglieder,

soweit nicht eine qualifizierte Mehrheit vorgesehen ist. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme

der versammlungsleitenden Person den Ausschlag. Die Beschlüsse werden durch die

schriftführende oder eine von der Versammlung zu wählende vertretende Person

dokumentiert und ggf. zur Beurkundung gebracht.

 

7. Für Beschlüsse gemäß Abs. 5 f) und g) ist eine Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder

erforderlich.

 

8. Die ordentliche Mitgliederversammlung findet alle zwei Jahre statt. Hierzu werden die

Mitglieder schriftlich oder elektronisch unter Beifügung der Tagesordnung drei Wochen vorher

eingeladen. Vorschläge und Anträge aus dem Mitgliederkreis müssen bis 14 Tage vor der

Mitgliederversammlung der präsidierenden Person schriftlich eingereicht werden. Weitere

Mitgliederversammlungen können stattfinden und sind einzuberufen auf Verlangen von

mindestens der Hälfte der Mitglieder.

 

9. In Geschäftsjahren, in denen keine Mitgliederversammlung stattfindet, erfolgen die

Entgegennahme des Jahresberichts und der Jahresabrechnung, die Feststellung des

Jahresabschlusses sowie die Entlastung des Vorstandes durch die beisitzenden

Vorstandsmitglieder.

 

 

§6 Der Vorstand

 

1. Der Vorstand besteht aus der präsidierenden Person, einer vizepräsidierenden Person, der

schriftführenden Person, der Person mit der Funktion der Schatzmeisterei und möglichst zwei

beisitzenden Personen. Die präsidierende und die vizepräsidierende Person bilden das

Präsidium. Bei Stimmengleichheit entscheidet die präsidierende Person. Der Vorstand ist

übergangsweise auch bei nicht vollständiger Besetzung beschluss- und handlungsfähig, es

bedarf jedoch mindestens einer besetzten Präsidiums- und anderen Vorstandsstelle. Als

Vertretung des Schatzmeisteramtes gelten die präsidierende oder in Vertretung die

vizepräsidierende Person. Der Vorstand ist beschlussfähig bei Anwesenheit von mindestens

zwei Mitgliedern, wenn eines dem Präsidium angehört, oder mindestens drei ohne

Präsidiumsbeteiligung.

 

2. Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus der präsidierenden und der

vizepräsidierenden Person. Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Im Innenverhältnis wird

festgelegt, dass die vizepräsidierende Person nur handeln darf, wenn die präsidierende Person

verhindert ist.

 

3. Der Vorstand wird auf zwei Jahre gewählt. Wiederwahl ist zulässig. Nach Ablauf der

Wahlperiode bleibt der Vorstand bis zur Neuwahl im Amt.

 

4. Scheidet ein gewähltes Vorstandsmitglied vor Ablauf der Amtszeit aus, so ist der Vorstand

ermächtigt, sich durch Zuwahl zu ergänzen.

 

5. Dem Vorstand obliegt die Geschäftsführung; es ist ein Beschlussprotokoll zu führen.

 

§ 7 Beiträge

 

1. Die Gesellschaft erhebt zur Deckung der laufenden Ausgaben von jedem Mitglied einen

Mindest-Halbjahresbeitrag, über dessen Höhe die Mitgliederversammlung abstimmt.

 

2. Der Beitrag ist im ersten und dritten Quartal eines jeden Kalenderjahres zu zahlen.

 

3. Der Vorstand ist ermächtigt, in besonders gelagerten Fällen auf Antrag den Beitrag zu

ermäßigen. Gründungsmitglieder sind Ehrenmitglieder und beitragsfrei.

 

§ 8 Kassenprüfung

 

Die Rechnungslegung wird nach Ende des Geschäftsjahres durch zwei von der

Mitgliederversammlung gewählte kassenprüfende Personen geprüft.

 

§ 9 Verwendung des Vermögens nach Auflösung der Gesellschaft

 

Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des

Vereins an die „Numismatische Gesellschaft zu Hannover e.V. (NGH)", die es unmittelbar und

ausschließlich für gemeinnützige Zwecke (im Rahmen der Zwecke nach §2) zu verwenden hat.

 

§ 10 Satzungsänderungen

 

Der Vorstand ist ermächtigt, etwaige Änderungen der Satzung, die anlässlich der Eintragung

vom Registergericht und/oder Erlangung der Gemeinnützigkeit verlangt werden, soweit sie

den Sinn der Satzung nicht verändern, vorzunehmen.

 

Diese Satzung wurde am 1.3.2018 erstellt und in der Gründungsversammlung/ersten

Hauptversammlung am 3.3.2018 angenommen. Sie wurde am 15.7.2019 und am 06.08.2019

 

mit Änderungswünschen des Registergerichtes Hannover sowie am 4.6.2022 aktualisiert.

archiv

Die Jahreshauptversammlung Augustus-Gesellschaft e.V. findet voraussichtlich am Sa 4. Juni 2022 im Infopoint Römerlager Wilkenburg statt  - Benachrichtigung folgt.

Jahreshauptversammlung Augustus-Gesellschaft e.V. mit Kaffee und Kuchen und Wahlen. 

 

Tagesordnung Jahreshauptversammlung am 4.6.22 um 16:00 Uhr

1. Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit

2. Bericht des gesamten  Vorstands zu 2020/21 und Planungen in 2022. 

3. Entlastung des Vorstands

4. Neuwahlen des Vorstands - Kandidaturen bitte dem derzeitigen Vorstand anmelden

5. Abstimmung über Änderung der Satzung (Falls Sie Bis Mitte Mai keine Infos hierzu erhalten, bitte beim Vorstand melden)

6. Reflektion und Wünsche der Mitglieder


Durchgeführte Exkursionen/Führungen: 

 

Samstag 04.07.2020, 14:00 Uhr: Augustus Gesellschaft

„Energie – von der Antike bis heute“ – u.a. Bagdad-Batterie, Bernstein, Spinnenblutbatterie - Zusammenfassung einer aktuellen Ausstellung mit Highlights aus Ulm durch den wiss. Kurator.

 

------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Exkursion zur Ausstellung "Antike Musikinstrumente" in Würzburg  - WEGEN CORONA ABGESAGT

 

Exkursionserkundung des Vorstandes nach Rom, Capri, Neapel, Pompeji, Herculaneum im Juni 2020.- WEGEN CORONA ABGESAGT

 

Dez 19 Exkursion "Römisches im Hildesheimer Domschatz und der Hildesheimer Silberfund an seinem Fundort": Termin wird noch angekündigt.

 

Dez 19 Exkursion "Steinzeit bis Römer zwischen Laatzen und Össelse": Datum wird noch angekündigt: 15:30 Exkursion nach Rethen zu möglichen römischen Spuren und dem steinzeitlichen Kultkreisgraben (?) bei Osselse.

15:30 Start im Römerlager Wilkenburg mit Auto. Fahrt nach Rethen, wo die möglichen Spuren vorgestellt und diskutiert werden. Von da an Fahrt nach Össelse zur möglichen kultischen Ringanalge und Vorstellung desselbigen. Für Mitglieder der Augustus Gesellschaft kostenfrei, sonst gegen Mitgliedsantrag der AVG. Anschließend Einkehr.

 

 

• Sonntag 6.10.19, 13-16 Uhr, Experimentalarchäologie: 

 "Die 2000 Jahre alte Bagdad-Batterie im wissenschaftlich korrekten Nachbau für ein Museumsprojekt – wirklich die erste Batterie der Menschheit?"  

Aus Kupfer, Eisen, Bitumen, Saft und Ton wird eine 2000 Jahre alte Bagdad-Batterie (auch „Batterie der Parther“ oder „Batterie von Khu-jut Rabuah“) rekonstruiert. Die Teilnehmer können den Tonbehälter töpfern und das Kupfer zuschneiden. Anschließend wird alles zusammengeführt und getestet on wir wirklich die 0,5 Volt Spannung erreichen und wofür man sowas hätte einsetzten können. Konnten damit wirklich Götterstatuen unter Strom gestellt werden, so dass der Gläubige beim Anfassen einen Stromschlag bekam und in Ehrfurcht erzitterte? Oder konnte man damit galvanisch vergolden? Die gebauten Bagdad-Batterien werden von der Forschungsuniversität der Helmholtz-Gesellschaft für eine Museumsausstellung weiterverwendet. Für Mitglieder der AVG und an der AVG Interessierte.

 

• Donnerstag 3.10.19, 15:30-18:00 Uhr, AVG-Exkursion: 

 "Fundort des Gerhdener Denarhors und seine Bedeututng für römische Marschwege in der Region"  

Um 15:30 starten wir mit Auto vom Römerlager Wilkenburg aus und fahren zum Gehrdener Museum (Treffpunkt am Museum gegen 16:15), wo wir uns den Fund anschauen und ihn erklärt bekommen. Anschließend fahren wir zum Fundort am Gehdener Berg. Dort wird der Schatzfund als möglicher Marker von römischen Truppenbewegungen und im Landschaftsbild mögliche Wege diskutiert. Für Mitglieder der Augustus Gesellschaft (AVG) und Gehrdener Engagierte/Anwohner kostenfrei, sonst gegen Mitgliedsantrag der AVG. Anschließend Einkehr. 

 

• Donnerstag 3.10.19, 14-15 Uhr, AVG-Sonderveranstaltung: 

 "Echt oder Falsch?" 

Wollten Sie schon immer wissen woraus ein Fund besteht oder wie er vom Material her epochal einzuordnen ist? Ein international ausgewiesener Materialgutachter einer Exzellenzuniversität begutachtet Ihre Schätze vom Material her. Hierfür wird er auch modernste Messtechnik mitbringen. Über Bilder bis Münzen und Scherben wird er ihre Schätze begutachten, soweit möglich. Ebenso Metallwaren aller Art, wie Silberbesteck. Falls Sie schon immer wissen wollten, wie alt etwas ist oder ob es echt ist, so sind sie hier richtig. Eine mögliche Wartezeit können Sie beim hierfür geöffneten Bücherflohmarkt  mit Büchern zu historischen Themen und Gärten überbrücken. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ein Gutachter alleine nicht alle Bereiche abdecken kann. Der Schwerpunkt liegt bei Metallwaren aller Art. Für Mitglieder der Augustus Gesellschaft kostenfrei, sonst gegen Mitgliedsantrag der AVG. Ort: Infocenter Römerlager Wilkenburg.

 

• Samstag 22.6.19, 14:00 Uhr, AVG Themenführung: 

 "Maskeraden und Römisches Theater"

Das römische Theater weist Besonderheiten auf, die mit Traditionen brachen und interessante Anekdoten bergen. So waren die Römer die ersten, die Masken nicht nur für kultische Zwecke nutzten, sondern auch  zum vergnüglichen Schauspiel. Der Auslöser soll ein schielender Superstar gewesen sein. Besonders beliebt waren Stücke, die das Landleben aufs Korn nahmen und die Städter sich überlegen fühlen ließen, wie heute. Die Masken definierten dabei feste Charaktere. Um die Maskenkultur zu verdeutlichen, wird eine kurze Kulturgeschichte der Maske vom Toten- und Ahnenkult in Ägypten und Mykene bis hin zum römischen Theater erzählt und mit Kopien und seltenen Originalen verdeutlicht. Besucher haben auch die Möglichkeit, römische Maskenkopien selber farbig zu gestalten. Die Veranstaltung soll den Baustart des römischen Theaters und des botanischen Gartens einläuten, welcher dankenswerterweise von der Bürgerstiftung Hemmingen auf dem Gelände des Infocenters gefördert wird. Zur Veranstaltung wird die Infohütte in neuem Schmuck erstrahlen.

 

 

• Freitag 14.6.19, 10:00 Uhr, RAGL, NGH, AVG Schulveranstaltung 

„Schulklassentag im Römerlager“

mit Brotbacken, Münzenschlagen, Öllampen herstellen, Wunschtäfelchen aus Blei und Kupfer auf Latein beschriften.

 

• Freitag 21-29.5.19AVG Studienreise nach ROM

Eine Studienreise zu den römischen Stätten in und Rom, darunter Ostia Antiqua und Villa Hadriana.  Mit neusten archäologischen Erkentnissen zu den Stätten. Wegen hervorragender Resonanz und Bewertung wurde eine Studienreise zum Hadrianswall+British Museum geplant, die bereits ausgebucht ist. Weitere Exkursionen sind geplant.

 

 · Sonntag 10.3.19 13:00 Uhr, Augustus-Gesellschaft:

„Münzprägung“ - jeder kann hier seine eigene Münze im Römerlager prägen.

  

 · Sonntag 30.12.18 10-14 Uhr, Augustus-Gesellschaft:

“Autoexkursion zur Ausstellung Hildesheimer Silberfund und Fundort des Schatzes" . Treffpunkt um 10 Uhr im Museum Knochenhauer Amtshaus in Hildesheim. Danach Fahrt in Autokolonne zum Fundort.

 

14:30 Hauptversammlung der AVG mit Wahlen (nur für Mitglieder).

· Donnerstag 27.12.18 13:00 Uhr, Augustus-Gesellschaft:

 

“Münzprägung und Sonderführung zu Fundstellen im Römerlager“

 

  

Ort: Römerlager Wilkenburg, im Aufbau befindliches Infocenter bei Infotafel auf Parkplatz am West-Ende der Straße "Dicken Riede", Wilkenburg (1 km von Hannovers Stadtgrenze entfernt). Genaue Wegbeschreibung mit Karten siehe: https://www.roemerlager-wilkenburg.org/hauptseite/anfahrt-kontakt/

Buchpublikation zum Römerlager

Die HNB3 wird im März 2019 erscheinen und als einen Schwerpunkt das Römerlager Wilkenburg behandeln. Als Autoren konnten u.a. die Ausgräber Wulf sowie die Nagels gewonnen werden. Insgesamt beschäftigen sich 11 Beiträge mit dem Römerlager und noch mehr mit römischen Spuren in der Umgebung. Etwa 500 Seiten für 35 Euro. Vorbestellungen beim RAGL per Email (siehe "Kontakt").

 

Im Oktober 2018:  Münzprägung und Bücherflohmarkt. Die einzelnen Schritte der Münzprägung werden erläutert, vorgeführt und jeder kann selbst versuchen seine eigene Münze zu prägen. Mit Gegenstempeln kann diese individualisiert werden. Ort: Infocenter Römerlager Wilkenburg, siehe Anfahrt/Kontakt. Der Termin am So 30.9 wurde verlegt!


Samstag 13.10.18
 AVG-Vortrag 14:00-15:00 Uhr, Schwerpunktthema: Antike Bronzen: Kleinbronzen und Neues zu bekannten Großbronzen. Wirklich alles römisch? Ort: Infocenter Römerlager Wilkenburg, siehe Anfahrt/Kontakt.

 

Mai-Juli 2018 Spezialveranstaltungen nur für interne Mitglieder.

 

22.4.18 14:00-15:00 Keramikgeschirr und Besteck im Laufe der Jahrtrausende 

Vorgestellt wird eine kurze Geschichte von Geschirr und Besteck wie Tellern, Krügen, Messern, Löffeln und Gabeln. Die Besucher können dabei eindrucksvolle Originale der römischen Zeit aus dem Heiligen Land (biblisch-archäologische Ausgrabung vom See Genezareth) bis zu Objekten des 19.-ten Jhs. anfassen und erfühlen. Ebenso werden zahlreiche Reproduktionen von verzierten Trinkbechern und Gedecken gezeigt. So können sich die Besucher einen Eindruck verschaffen, wie die Tafel bei Römern und Germanen gedeckt war und was bis heute erhalten geblieben sein kann. Dabei werden die Materialen Keramik, Holz und Zinn besonders in den Fokus genommen. Nach dem Verstehen, was die Zeit wie überdauert,  wird gemeinsam (bei Schönwetter) eine Begehung des Römerlagers durchgeführt und nach Scherben gesucht, welche beispielhaft zeitlich eingeordnet  und natürlich den Archäologen gemeldet werden. So lernen Sie Scherben vom Feld grob einzuordnen. Nebenbei können Sie beim Bücherflohmarkt in Literatur zu historischen Themen stöbern. Für Mitglieder der Augustus Gesellschaft kostenfrei, sonst gegen Spende.

 

So 15.4.18 14:00-15:00 Münzprägung im Römerlager und Bücherflohmarkt

Besucher können sich ihre eigenen Erinnerungsstücke an das Römerlager prägen, in den Metallen Zinn, Kupfer und Silber. Dabei wird erklärt wie man von Hand prägt und wie vor 2000 Jahren geprägt wurde. Auch im Römerlager Wilkenburg könnte es eine Feldmünzstätte gegeben haben. Es wird erklärt, wie dies gemacht werden konnte und welche Münzen geprägt worden sein könnten. Die Besucher können selber Gießen, Schrötlingsbarren walzen und Schrötlinge für die eigene Prägung herstellen. Nebenbei können Sie beim Bücherflohmarkt in Literatur zu historischen Themen stöbern. Die Veranstaltung wird von der Numismatischen Gesellschaft zu Hannover e.V. (NGH) mit ausgerichtet, der Präsident der NGH betreut die Münzprägung. Für Mitglieder der Augustus Gesellschaft kostenfrei, sonst gegen Gebühr für jede Prägung.

 

So 8.4.18 14:00-15:30 Kunst oder Krempel?

 

Ein international ausgewiesener Materialgutachter, der auch für Spink, Sotherby`s u.a. große europäische Kunstauktionshäuser tätig war und ist, begutachtet Ihre Schätze vom Material her. Hierfür wird er auch modernste Messtechnik mitbringen. Über Bilder bis Münzen wird er ihre Schätze begutachten, soweit möglich. Handelt es sich um Originale oder doch nur Kopien oder gar arglistige Fälschungen? An Hand der Pigmentkombination lassen sich auch stilistisch schwer einzuordnende Gemälde besser zeitlich eingrenzen. Ebenso Metallwaren aller Art, wie Münzen und Silberbesteck. Falls Sie schon immer wissen wollten, wie alt etwas ist oder ob es echt ist, so sind sie hier richtig. Eine mögliche Wartezeit können Sie beim hierfür geöffneten Bücherflohmarkt  mit Büchern zu historischen Themen und Gärten überbrücken. Bei komplexen Sachen kann der Gutachter auf andere verweisen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ein Gutachter alleine nicht alle Bereiche abdecken kann. Der Schwerpunkt liegt bei Gemälden und Metallwaren aller Art, jedoch nicht bei Teppichen o.ä. Für Mitglieder der Augustus Gesellschaft kostenfrei, sonst gegen individuelle Gebühr je nach Fragestellung.